Stirbt jemand und ist völlig alleinstehend oder sind Angehörige nicht direkt zu ermitteln, wird die Bestattung durch das Ordnungsamt veranlasst. Das Ordnungsamt schließt sich da den Minimalsätzen des Sozialamtes an und kann wegen der Kostenersparnis, auch gegen den Willen des Verstorbenen, eine Feuerbestattung anordnen.
Um sicherzustellen, dass die dereinstige Bestattung wunschgemäß durchgeführt wird, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag mit unserem Unternehmen abzuschließen. Mit diesem Vertrag treffen Sie die notwendige Vorsorge und sichern sich so günstig eigenverantwortlich ab - sich selbst, dem Partner und der Familie zu liebe.
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